Schutzkonzept

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für das Feiern von Gottesdiensten im CZG
im Hinblick auf Covid-19

(Stand: 16.9.2021)

Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung für den Erlass und die Steuerung von Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus im CZG e.V., trägt die Leitung der Gemeinde. Neben den behördlichen Verordnungen dient dieses Schutzkonzept als Grundlage.

Maßnahmen

    • Alle Besucher unserer Veranstaltungen tragen durchgehend Masken, solange sie sich in unseren Räumlichkeiten aufhalten. Einzige Ausnahme: Wenn sie sich an ihrem Platz befinden.
    • Es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zu Personen aus anderen Haushalten einzuhalten. Dies gilt sowohl für den Gottesdienst selbst, als auch für die Verkehrswege.
    • Kein Körperkontakt zwischen Gottesdienstbesuchern aus anderen Haushalten.
    • Im Gottesdienstraum stehen die Stühle in einem Mindestabstand von 1,5 m nach links und rechts sowie nach vorne und hinten. Dabei ist auf die Berücksichtigung des Abstandes, auch auf den Wegen zu den Sitzplätzen, zu achten.
    • Im gleichen Haushalt lebende Familienmitglieder werden nicht getrennt. Deshalb gibt es im Gottesdienstraum spezielle 2er- und 3er-Stuhlgruppen. Sind alle Plätze im Gottesdienstraum belegt, werden nachkommende Gottesdienstbesucher auf andere Veranstaltungen verwiesen.
    • Es stehen in ausreichendem Maße Flüssigseifen, Handtuch- und Desinfektionsspender zur Verfügung, damit diese regelmäßig genutzt werden können.
    • Reinigungskräfte reinigen die Räumlichkeiten in ausreichendem Maße. Hierbei werden insbesondere Türklinken, Handläufe und Lichtschalter desinfiziert.
    • Wir achten auf notwendiges Lüften, da dies die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener Erreger reduziert.
    • Enge Räume im Gemeindehaus (z.B. die Teeküche) werden – wenn überhaupt nötig – nur einzeln betreten.
    • Die Kollekte wird vorzugsweise bargeldlos eingesammelt, also digital oder durch Überweisung. Kollekten-Körbe gehen nicht durch die Reihen, sondern stehen am Ausgang bereit.
    • Im Gottesdienst verwendete Technik wird (wenn notwendig) nach Ende des Gottesdienstes sorg-fältig desinfiziert. Mikrofone werden, bei wechselnden Rednern, durch entsprechende Hygieneschutzmaßnahmen, wie z.B. das Wechseln der Abdeckungen und die Desinfektion der Hände vor dem Redebeitrag, auch während des Gottesdienstes desinfiziert.
    • Beim Abendmahl kommen ausschließlich Einzelkelche zur Anwendung. Das zuvor mit Handschuhen geschnittene Brot wird den Teilnehmenden in die Hand gegeben. Der Mindestabstand wird gewahrt.
    • Gemeinsames Kaffee trinken nach dem Gottesdienst entfällt mindestens solange, bis es uns möglich ist, die vorgegebenen Regelungen für die Ausgabe von Speisen und Getränken einzuhalten. Auch gemeinsame Mahlzeiten nach dem Gottesdienst finden nicht statt.
    • Dem Wunsch nach Seelsorge und Segnung nach dem Gottesdienst wird nur unter den oben genannten Hygieneregeln nachgekommen.
    • Die Gemeinde informiert über die Hygienestandards und Maßnahmen durch weitflächige Aushänge und über elektronische Medien.

     

    Die Beachtung der vorgenannten Maßnahmen ermöglichen es, dass der Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten werden kann.

    Im Übrigen gilt: Niemals krank in den Gottesdienst! Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) kommen nicht in die Gottesdienste bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht auf Infizierung mit dem Corona-Virus ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind alle gefragt, ihre gesundheitliche Situation gewissenhaft zu prüfen, um andere nicht in Gefahr zu bringen.

    Für alle anderen Gruppenveranstaltungen der Gemeinde gelten die entsprechenden Regelungen der jeweils gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

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    Kleingruppen / Religiöse Hausgruppen
    Kleingruppen, Zellgruppen, Dienstgruppen und Hauskreise in Privathäusern finden nur statt, wenn es im Rahmen der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bzw. der Vorgaben durch den Landkreis Günzburg möglich ist.

    Seelsorgebesuche / Krankenbesuche
    Bei Seelsorge z.B. an Kranken und Sterbenden mit Hausbesuchen soll den haupt- und ehrenamtlichen Seelsorgern der Zutritt gestattet sein. Dies geschieht unter Wahrung der Abstandsregelung (kein direkter Körperkontakt) und weiterer Hygienemaßnahmen (Desinfektion, Mundschutz) sowie der Regelungen vor Ort in Krankenhäusern, Pflegestationen, Hospizen, Gefängnissen usw. z.B. mit Schutzkleidung. Hier sind die lokalen Regelungen maßgeblich.

    Allgemeine Maskenpflicht
    Das Tragen von Masken ist durch die bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt. Daraus ergibt sich für die Gottesdienste des CZG Folgendes:
    Vom Betreten bis zum Verlassen des Gemeindegebäudes sind – entsprechend der aktuell gültigen Verordnungen – medizinische oder FFP2-Masken zu tragen. Einzige Ausnahme: Wenn sich Gottesdienstbesucher an ihrem Platz befinden. Durch die allg. Maskenpflicht kann jeder seine eigene Schutzmaske zum Gottesdienst mitbringen. Dies obliegt der Eigenverantwortung der Gottesdienstbesucher.
    Hat ein Gottesdienstbesucher keine der vorgeschriebenen Masken dabei, kann er vom Hygienedienst des CZG eine der bereitgelegten Masken erhalten.

    Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
    (1) Die betreffende Person wird zur ärztlichen Abklärung unverzüglich nach Hause geschickt.
    (2) Die Leitung der Gemeinde wird über die für den Gottesdienst zuständige Person informiert.
    (3) Die Leitung der Gemeinde nimmt den Kontakt zum Gesundheitsamt vor Ort auf.

    Umsetzung
    Diese Maßnahmen gelten ab sofort und bis auf Widerruf.

    gez. Gemeindeleitung
    Roland Ludwig – Ältester (2. Vorsitzender)
    Christian Heinlein – Ältester (Schatzmeister)
    Hans-Werner Zöllner – Ältester (Schriftführer)

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